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Große Anerkennung für Deutschland nach fast dreijährigen Konsultationen

Botschafter Thomas Schieb während des 102. Exekutivrats, © StäV OVCW
OVCW Exekutivrat entscheidet zu seiner „Business Continuity“ im Konsens
Im Sommer 2020 stellte sich unter dem Eindruck der Covid-19 Pandemie die Frage, wie sichergestellt werden kann, dass der Exekutivrat der OVCW auch in Krisensituationen funktioniert. Dies könnte relevant werden, wenn etwa Sitzungen am Hauptsitz der OVCW oder „in Person“ nicht möglich sind. Deutschland ergriff die Initiative und konsultierte ergebnisoffen verschiedene Lösungsvorschläge mit allen fünf Regionalgruppen. Klare Prämisse war immer, die Geschäftsordnung des Exekutivrats nicht zu verändern. Von Anfang an erhielten wir viele positive Rückmeldungen und Unterstützung. Unter dem Titel „Allowing the Convening of Executive Council Meetings or Sessions in Extraordinary Circumstances“ wurde die Entscheidung zweieinhalb Jahre später vom 102. Exekutivrat im Konsens - bei Dissoziierung Russlands - angenommen.
Dies zeigt: Auch in schwierigen Zeiten sind – bei gutem Willen aller Beteiligten – einvernehmliche Lösungen möglich!