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25.Vertragsstaatenkonferenz entzieht Syrien Stimmrechte und Privilegien wegen Einsatz von Chemiewaffen

Botschafterin Lingners Rede bei der 25. VSK der OVCW

Botschafterin Lingners Rede bei der 25. VSK der OVCW, © OPCW

22.04.2021 - Artikel

Am 21.04.2021 traf die Vertragsstaatenkonferenz (VSK) der Organisation für das Verbot Chemischer Waffen (OVCW) in Den Haag eine historische Entscheidung. Erstmals seit dem Inkrafttreten des Chemiewaffenübereinkommens (CWÜ) vor 24 Jahren wurden einem Vertragsstaat die Stimmrechte und Privilegien nach Art. XII (2) CWÜ entzogen. Syrien wurde damit wegen des Besitzes und wiederholten Einsatzes von Chemiewaffen gegen die eigene Bevölkerung sanktioniert und muss nun einige vom Exekutivrat der OVCW im Juli 2020 beschlossenen Auflagen erfüllen, ehe die Suspendierung der Rechte und Privilegien wieder rückgängig gemacht werden kann. Zum Beispiel muss Syrien alle seine Chemiewaffenprogramme vollständig und detailliert deklarieren und alle Chemiewaffenbestände sowie verbotenen Chemikalien zur Vernichtung freigeben.

Deutschland hat den entsprechenden Entscheidungsentwurf gemeinsam mit 45 weiteren Staaten in die Vertragsstaatenkonferenz eingebracht und sich sowohl in der Debatte als auch im Vorfeld dafür eingesetzt, mit dieser Entscheidung ein deutliches Signal gegen jedweden Einsatz von Chemiewaffen zu setzen und Täter zur Verantwortung zu ziehen. Die Wortmeldung von Botschafterin Gudrun Lingner während der Konferenz finden Sie unten.

Nach der Debatte stimmten 87 der abstimmenden 102 Delegierten dafür, dass Syrien bis auf weiteres nicht mehr in der VSK und dem Exekutivrat der Organisation abstimmen, nicht in den Exekutivrat gewählt werden und auch keine anderen Ämter in der OVCW bekleiden darf. Die Entscheidung verurteilt den Chemiewaffen-Einsatz der syrischen Regierung bezogen auf drei Angriffe im März 2017 in Ltamenah, bei denen syrische Luftwaffe Sarin und Chlorgas gegen Zivilbevölkerung einsetzte und unter anderem ein Krankenhaus bombardierte. Die Verantwortung der syrischen Regierung für diese Angriffe war in einem am 8. April 2020 veröffentlichten Expertenbericht der OVCW nach sorgfältigen Untersuchungen durch das OVCW Investigation and Identification Team (IIT) eindeutig festgestellt worden. Die auf diesem IIT Bericht basierende nun verabschiedete Entscheidung des höchsten Gremiums der OVCW listet die belegten Fälle auf und erinnert zudem an die seit 2013 laufenden Konsultationen und Exekutivratsentscheidungen, durch die die OVCW versucht hat, die Einhaltung des CWÜ durch Syrien herbei zu führen.

Die internationale Gemeinschaft hat mit dieser Entscheidung der OVCW Vertragsstaaten die Aufrechterhaltung der Ächtung von Chemiewaffen eingefordert. Deutschland begrüßt nachdrücklich diese Entscheidung, die auch dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, dem Sicherheitsrat und der VN Generalversammlung zukommen wird. Die Suspendierung der Stimmrechte und Privilegien Syriens sendet eine klare Botschaft: unter keinen Umständen darf ein Vertragsstaat des Übereinkommens jemals chemische Waffen entwickeln oder einsetzen (Art.I (1) CWÜ). Für die, die dieser Norm zuwiderhandeln, darf es keine Straffreiheit geben. Der Einsatz von Chemiewaffen ist eine nicht hinnehmbare Bedrohung der Sicherheit aller Staaten dieser Welt.

Deutschland fordert die syrische Regierung auf, mit der OVCW zu kooperieren, vollumfänglich alle verbleibenden Chemiewaffen im Land zu deklarieren und zu zerstören und alle Verpflichtungen aus dem CWÜ zu erfüllen.

Den Text der Entscheidung „Addressing the Possession and Use of Chemical Weapons by the Syrian Arab Republic“ finden Sie hier.


Botschaferin Lingners Wortmeldung während der Konferenz

Hier die Wortmeldung von Botschafterin Gudrun Lingner während der 25. Vertragsstaatenkonferenz im April 2021.

Wortmeldung von Botschafterin Gudrun Lingner bei der 25. VSK

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